Mitteilung des VDWS vom 26.03.2012

Bisher galt, wer auf Deutschen Bundeswasserstraßen Windsurfen wollte brauchte den amtlichen Sportbootführerschein Binnen "Segelsurfen". Im Rahmen der vom Bundestag beschlossenen Deregulierung wurden bei der Neugestaltung der Prüfungen für die amtlichen Sportbootscheine der Bereich "Segelsurfen" wegen mangelnder Nachfrage ersatzlos gestrichen. Trotzdem wurde für das Windsurfen in Berlin ein Führerschein verlangt.
Der VDWS hat das Verkehrsministerium im Frühjahr 2010 auf die Situation aufmerksam gemacht. In der Antwort des Ministeriums wurde mitgeteilt, man erwäge den grundsätzlichen Verzicht der Führerscheinpflicht für Segelfahrzeuge im Binnenbereich. Die Antwort der Berliner Wasserschutzpolizei auf die Anfrage einer Segelschule vom März 2012 bedeutet jedoch nicht nur eine Verschärfung der Anforderungen, es ist auch eine absurde Situation entstanden: Man muß erst Segeln lernen und den Segelführerschein machen, um Windsurfen zu dürfen.
Eine erneute Anfrage des VDWS an das Verkehrsministerium im März 2012 brachte nun die Wende: Ab 1.5.2012 wird per Erlass die Führerscheinpflicht für Windsurfer auf Berliner Bundesgewässern aufgehoben.